Dem Carnivora Wildtier- und Artenschutzhilfe Grasleben e.V. sind seine Förderer, Spender und Mitglieder wichtig!

1.Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

CARNIVORA Wildtier- und Artenschutzhilfe Grasleben e.V., Sitz: 38368 Grasleben

Der Verein wurde am 13.03.2016 gegründet, die amtliche Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 25.05.2016 beim Amtsgericht Braunschweig unter der VR 201464.

2.Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

CARNIVORA Wildtier-und Artenschutzhilfe Grasleben e.V.  ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung des Tier-, Arten-und Naturschutzes einsetzt. Ausführliche Informationen zu unseren Zielen und Aufgaben finden sie in unserer Satzung.

3.Angaben zur Steuerbegünstigung

Am 21. April 2016 hat das Finanzamt Helmstedt, den Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO erlassen und in einer gesonderten Feststellung die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO unseres Vereins bestätigt. (Finanzamt Helmstedt Steuernummer 28/210/07056).

Wir sind daher berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Wir sind ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

4.Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Der Verein wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand vertreten, der satzungsgemäß aus drei Personen besteht:

Tobias Coordes (Vorsitzender), Alexandra Drick (stellvertretende Vorsitzende), Ina Quost (Schatzmeisterin).

5.Tätigkeitsbericht

Die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes soll spätestens am 31. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen.

6.Personalstruktur

Der Verein beschäftigt keine Mitarbeiter.

7.Angaben zur Mittelherkunft

Die Veröffentlichung der Angaben wird bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen.

8.Angaben zur Mittelverwendung

Die Veröffentlichung der Angaben wird bis spätestens 31. März 2017 erfolgen.

9.Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Bestehen nicht.

10.Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, werden bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres veröffentlicht