Dem Carnivora Wildtier- und Artenschutzhilfe Grasleben e.V. sind seine Förderer, Spender und Mitglieder wichtig!
CARNIVORA Wildtier- und Artenschutzhilfe Grasleben e.V., Sitz: 38368 Grasleben
Der Verein wurde am 13.03.2016 gegründet, die amtliche Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 25.05.2016 beim Amtsgericht Braunschweig unter der VR 201464.
2.Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
CARNIVORA Wildtier-und Artenschutzhilfe Grasleben e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung des Tier-, Arten-und Naturschutzes einsetzt. Ausführliche Informationen zu unseren Zielen und Aufgaben finden sie in unserer Satzung.
3.Angaben zur Steuerbegünstigung
Am 21. April 2016 hat das Finanzamt Helmstedt, den Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO erlassen und in einer gesonderten Feststellung die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO unseres Vereins bestätigt. (Finanzamt Helmstedt Steuernummer 28/210/07056).
Wir sind daher berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Wir sind ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4.Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Der Verein wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand vertreten, der satzungsgemäß aus drei Personen besteht:
Tobias Coordes (Vorsitzender), Alexandra Drick (stellvertretende Vorsitzende), Ina Quost (Schatzmeisterin).
5.Tätigkeitsbericht
Die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes soll spätestens am 31. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen.
6.Personalstruktur
Der Verein beschäftigt keine Mitarbeiter.
7.Angaben zur Mittelherkunft
Die Veröffentlichung der Angaben wird bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen.
8.Angaben zur Mittelverwendung
Die Veröffentlichung der Angaben wird bis spätestens 31. März 2017 erfolgen.
9.Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Bestehen nicht.
10.Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, werden bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres veröffentlicht